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Brandschutzhelfer (mit praktischen Übungen)

Der Arbeitgeber hat gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. 

 

Weitere Informationen zu Brandschutzhelfern (DGUV Information 205-001)

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

 

Die ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

 

Soweit keine besondere Brandgefahr vorhanden ist, haben sich ca. 5 % der Beschäftigten als ausreichend erwiesen. Bei höherer Brandgefährdung, der Anwesenheit großer Personenmengen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein.

 

Bei der Anzahl der Versicherten sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, berücksichtigt werden.

Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben auszubilden (siehe § 10 Arbeitsschutzgesetz).

 

Zum Ausbildungsinhalt sollten neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten sowie über das Verhalten im Brandfall gehören.

 

Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöschgeräten sollten ebenfalls zur Ausbildung gehören. Durch diese kann die Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Geräte erfahren werden.

 

Es empfiehlt sich, diese Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren aufzufrischen.

 

Sicherheitsbeauftragte können auch zu Brandschutzhelfern beauftragt und ausgebildet werden.

 

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, versicherungsrechtliche Vorgaben
  • Brandschutzorganisation im Unternehmen
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
    • Brandschutzaufklärung und -erziehung
    • Brandbekämpfung
    • Risikoabschätzung zu verschiedenen Brandsituationen
    • Brandverhütungsmaßnahmen
    • Verhalten im Alarmfall
  • Verbrennungsvorgang
  • Gefahren eines Brandes und Brandklassen
  • Löschmittel und ihre Wirkung
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
    • Selbsthilfeeinrichtungen zur Erstbrandbekämpfung
    • Automatische Löschanlagen
  • Praktische Löschübung

 

Teilnehmerkreis, Dauer, Teilnahmegebühr

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirchengemeinden und Kindertagesstätten
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Caritasverbänden
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ambulanten und statioären Pflegeeinrichtungen
  • Abschluss: Teilnahmebescheinigung
  • Dauer: 1/2 Tag – 8:30 Uhr bis ca. 13:30 Uhr
  • Preis: 195,- € Teilnahmegebühr zzgl. 19 % MwSt.


13.05.2024 - Sigmaringen


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kloster Gorheim
Gorheimer Str. 28
72488 Sigmaringen
MAX. TEILNEHMER
20


06.06.2024 - Rastatt


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
TAGUNGSORT
Bildungshaus St. Bernhard
An der Ludwigsfeste 50
76437 Rastatt
MAX. TEILNEHMER
22

Max. Teilnehmeranzahl erreicht.


30.07.2024 - Freiburg


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Akademie Freiburg
Wintererstraße 1
79104 Freiburg
MAX. TEILNEHMER
20


17.09.2024 - Reichenau


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
TAGUNGSORT
Haus Insel Reichenau
Markusstraße 15
78479 Reichenau
MAX. TEILNEHMER
20


20.09.2024 - Eppelheim


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Gemeindehaus St. Franziskus
Blumenstr. 33
69214 Eppelheim
MAX. TEILNEHMER
20

Max. Teilnehmeranzahl erreicht.


28.10.2024 - Freiburg


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Akademie Freiburg
Wintererstraße 1
79104 Freiburg
MAX. TEILNEHMER
20

Max. Teilnehmeranzahl erreicht.


15.11.2024 - Eppelheim


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
TAGUNGSORT
Kath. Gemeindehaus St. Franziskus
Blumenstr. 33
69214 Eppelheim
MAX. TEILNEHMER
20


03.12.2024 - Reichenau


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
TAGUNGSORT
Haus Insel Reichenau
Markusstraße 15
78479 Reichenau
MAX. TEILNEHMER
20