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SEMINARE

Grundlehrgang Sicherheitsbeauftragte/r in der ambulanten und stationären Pflege

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (betreute Kinder = Beschäftigte gem. § 2 Abs. 8a SGB Vll) hat der Unternehmer unter Beteiligung des Personal- /Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – das verlangt das Sozialgesetzbuch Vll in § 22. (§ 22 SGB VII) (2013)

 

Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und  Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.

 

In diesem Seminar erhalten Sie das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter.

 

Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

 

Inhalte des Seminars

  • Geschichtliche Entwicklung des Arbeitsschutzes
  • Rechtliche Grundlagen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz Heute
  • Berufsgenossenschaften – Arbeitsschutzbehörden
  • Aufgaben und Stellung der Sicherheitsbeauftragten in der betrieblichen Arbeitssicherheitsorganisation
  • Grundlagen Gefährdungsbeurteilung
  • Praktische Übungen

 

Teilnehmerkreis, Dauer, Teilnahmegebühr

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirchengemeinden
  • Abschluss: Teilnahmebescheinigung 
  • Dauer: 1 Tag – 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Preis: 185,- € Teilnahmegebühr inkl. 19 % MwSt.
  • Mittagessen ist in der Teilnahmegebühr enthalten

Es gibt zur Zeit keine Termine für diese Ausbildung.