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Ersthelfer-Ausbildung

Erste Hilfe ist selbstverständlich – ist sie das wirklich? Oder schaut man besser weg und hofft, dass jemand anderes beherzt zupackt? Bei einem Notfall haben viele Menschen Angst, etwas falsch zu machen. Mit jeder Minute, die ungenutzt verstreicht, sinken die Überlebenschancen eines Schwerverletzten. Bis die Profis vom Rettungsdienst eintreffen, kann es schon zu spät sein. Erste Hilfe ist also in vielen Fällen lebenswichtig.

 

Die Pflicht zu helfen….

Als Dienstgeber in Ihrer Kirchengemeinde sind Sie für eine wirksame Erste Hilfe verantwortlich und haben dafür die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Erste Hilfe und den Einsatz von Ersthelfern/innen finden sich in § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in § 21 SGB VII.

 

…. und was habe ich als Einzelner davon?

Erste-Hilfe-Maßnahmen können in unserem Alltag überall notwendig sein, ob am Arbeitsplatz, zu Hause, in der Freizeit oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. Mit der Ausbildung zum Ersthelfer erhalten Sie eine zusätzliche Qualifikation, mehr Sicherheit im Alltag und mehr Anerkennung.

Übrigens, die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft.

 

Unsere Unterstützung

Um Sie bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Forderung zu unterstützen, organisieren wir entsprechende Ersthelferkurse. Die Anzahl der Teilnehmer eines Ausbildungslehrganges ist auf 15 Personen beschränkt.

Als Zielgruppen die vorrangig Erste-Hilfe Kurse besuchen sollten, empfehlen wir Gemeinde- und Pastoralreferenten/Innen, Gruppenleiter/Innen, Mesner und Hausmeister.

Es gibt zur Zeit keine Termine für diese Ausbildung.