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Ausbildung zum Prüfer von Leitern und Tritten

Ausbildung zum Prüfer von Leitern und Tritten als befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

 

WARUM 

Jährlich ereignen sich 27.000 bis 30.000 Arbeitsunfälle mit Leitern und Tritten, rund 15 Unfälle enden tödlich. Laut Berufsgenossenschaft ist rund jeder elfte Unfall so schwerwiegend, dass den Verletzten eine Unfallrente zugesprochen wurde. Rund 90 Prozent aller Leiternunfälle sind auf menschlichen Fehlgebrauch zurückzuführen. Hier wird deutlich, wie wichtig entsprechende Prävention ist.

 

VORSCHRIFT

Leitern und Tritte gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Art, der Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfungen sind mittels der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

 

VORAUSSETZUNG

Der Arbeitgeber muss darüber hinaus die notwendigen Voraussetzungen ermitteln und festlegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern beauftragt wird. Dabei gilt es zu beachten, dass im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung befähigte Personen durch ihre technische Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel (Leitern und Tritte) verfügen müssen, was z. B. eine einschlägige handwerkliche Berufsausbildung und –ausübung sein kann.

 

NUTZEN

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die notwendige Sachkunde zur Prüfung von Leitern erworben und ist in der Lage, das Leitern-Prüfbuch eigenständig zu führen. Die Schulung entspricht dem § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten). Sie sind danach in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

 

INHALTE

  • Staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelungen – Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und DIN-Normen
  • Anforderungen an Leitern und Tritte und sicherer Umgang
  • Prüfung von Leitern und Tritten und Dokumentation
  • Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
  • Rechte und Pflichten der befähigten Person
  • Lernerfolgskontrolle

 

WER             

Mitarbeiter/-innen im Tätigkeitsfeld Haustechnik, Hausmeister oder 
Sicherheitsbeauftragte/r mit handwerklichen Grundkenntnissen aus kirchlichen und
caritativen Einrichtungen

 

WANN         

8:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr, Mittagessen ist in der Teilnahmegebühr enthalten

 

WAS             

Befähigung zur Prüfung von Leitern und Tritten i. S. d. Betriebssicherheitsverordnung

 

WIEVIEL       

Preis: 225,00 € Teilnahmegebühr zzgl. 19 % MwSt.


09.12.2024 - Rastatt


UHRZEIT
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
TAGUNGSORT
Bildungshaus St. Bernhard
An der Ludwigsfeste 50
76437 Rastatt
MAX. TEILNEHMER
20